Die Beglaubigung von Unterschriften, Vollmachten, Erklärungen und Fotokopien kann in der Botschaft in Anwesenheit des Konsuls vorgenommen werden.
Seit 20. September 2009 werden notarielle Angelegenheiten (wie z.B. Beglaubigungen) nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung jeden Montag und Donnerstag entgegengenommen. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Arbeitsaufwand etwa eine Woche.
Um eine Beglaubigung zu erhalten, müssen Sie mit einem gültigen Pass oder Ausweis mit Lichtbild sowie mit dem Dokument/den Dokumenten zur Unterzeichnung persönlich anwesend sein. Alle Dokumente zur Unterzeichnung müssen in doppelter Ausfertigung mitgebracht werden; eine Kopie behält die Konsularabteilung.
Die Gebühren für Beglaubigungen betragen 10 € für jedes Dokument, und 5 € für die Beglaubigung von jeder weiteren Kopie desselben Dokuments.
Bitte beachten Sie, dass die Konsularabteilung Beglaubigungen nur sofort vornimmt, wenn Sie nicht mehr als ein Dokument zur Beglaubigung vorlegen. Bei der Beglaubigung von mehreren Dokumenten werden die beglaubigten Dokumente per Post an Sie zugeschickt.
Wenn Sie das zu unterschreibende Dokument nicht persönlich lesen können, müssen Sie eine Übersetzung vorlegen.