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Botschaft des Staates Israel in Bern
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Notarielle Beglaubigungen
GovXContentSection
Öffentliche Dokumente
GovXParagraph1
Öffentliche Dokumente sind u.a. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden usw.
Israel und die Schweiz sind beide unterzeichnende Staaten des Abkommens von Den Haag, dem zufolge ausländische öffentliche Dokumente, die mit dem Stempel “Apostille Convention de la Haye du 5 Octobre 1961” gestempelt sind, von einer notariellen Beglaubigung befreit sind.
Öffentliche Urkunden mit einem Apostille-Stempel müssen nicht in der Botschaft beglaubigt werden. Ein Apostille Stempel wird in der Schweiz normalerweise bei der Staatskanzlei des Kantons erteilt.
Für weitere Informationen zum
Apostille
und eine Liste der unterzeichnenden Mitgliedsstaaten folgen Sie bitte dem link.
Muster
der Apostille
Notarielle Beglaubigungen
GovXParagraph2
Nach dem israelischen Notar-Gesetz von 1976 können folgende notarielle Beglaubigungen in der Botschaft vorgenommen werden:
- Unterschriften
- Vollmachten
- Erklärungen
- Fotokopien
Die Beglaubigung von Unterschriften, Vollmachten, Erklärungen und Fotokopien kann in der Botschaft in Anwesenheit des Konsuls vorgenommen werden.
Um eine Beglaubigung zu erhalten, müssen Sie mit einem gültigen Pass sowie mit dem Dokument zur Unterzeichnung persönlich erscheinen. Alle Dokumente zur Unterzeichnung müssen in doppelter Ausfertigung mitgebracht werden: eine Kopie behält die Konsularabteilung.
Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Konsul, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Konsularbeamten geleistet werden.
Die Gebühren für eine Beglaubigung betragen 12.00 CHF pro Dokument und Unterschrift .
Achtung!
Seit dem
1. Juli 2008
werden keine Beglaubigungen mehr der Unterschriften von Übersetzern vorgenommen.
Lebensbescheinigung
GovXParagraph3
Wenn Sie eine Rente vom Staat Israel beziehen und eine Lebensbescheinigung einreichen müssen, können Sie durch persönliche Anwesenheit mit Ausweis oder Reisepass in der Konsularabteilung die Bescheinigung beglaubigen lassen.
Die Gebühren für die Beglaubigung von Lebensbescheinigungen betragen 12.00 CHF.