Wir benötigen folgende Unterlagen für die Bearbeitung Ihres Antrags:
Ihren aktuellen Daten ausgefüllt
- Eine Kopie Ihres aktuellen Passes
- Einen Nachweis, dass Ihr Lebensmittelpunkt außerhalb Israels liegt
- Nachweis einer anderen Staatsbürgerschaft
- Falls sich Ihr Familienstand seit Ihrer Ausreise aus Israel geändert hat, benötigen wir die
entsprechende mit Apostille beglaubigte Originalurkunde. Zusätzliche muss das Formular
Eheschließung ausgefüllt werden
- Falls Sie inzwischen geschieden sind, übersende Sie uns die mit Apostille beglaubigte
rechtskräftige Scheidungsurkunde. Auch müssen Sie das Formular Ehescheidung ausfüllen.
Sollten Sie minderjährige Kinder aus dieser Ehe haben, legen Sie bitte den mit Apostille
beglaubigteמ rechtskräftigeמ Sorgerechtsbeschluss bei
- Falls Sie inzwischen verwitwet sind, benötigen wir die mit Apostille beglaubigte original
Sterbeurkunde und das Formular Verwitwung
- 90,- CHF Antragsgebühren
- Ein mit 5.-CHF frankierten und an Sie adressierter Rückumschlag
Der Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft kann nicht per Post gestellt werden.
Eine persönliche Vorsprache im Konsulat ist erforderlich!
Die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft für Minderjährige wird auf dem Antrag der Eltern mitbeantragt.
Bitte beachten Sie: Solange Sie keinen Bescheid von uns oder vom israelischen Innenministerium über Ihre Entlassung aus der israelischen Staatsbürgerschaft erhalten haben, sind Sie israelischer Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten!
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