Registrierung von Kindern
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Eintragung eines Kindes, das israelischen Staatsbürgern im Ausland geboren wurde
-
GovXParagraph1
Im Einwohnermeldegesetz, Paragraph 11, wird festgelegt: „Ein Einwohner, dem im Ausland ein Kind geboren wird, muss dem Urkundsbeamten innerhalb von 30 Tagen eine Mitteilung über die Meldedaten seines Kindes zukommen lassen.“
-
Mitteilung über die Geburt eines israelischen Staatsbürgers im Ausland
-
GovXParagraph2
Für die Eintragung eines Kindes, das im Ausland israelischen Eltern geboren wurde, muss ein israelisches Elternteil persönlich bei dem diplomatischen/konsularischen Vertreter in der Vertretung erscheinen und den Registrierungsprozess durchführen, welcher unter anderem erfordert:
Ausfüllen und Unterschreiben des Formulars „Mitteilung über die Geburt eines israelischen Bürgers im Ausland“ (hier das entsprechende
Formular).
Die Original-Geburtsurkunde, die in einem der Unterzeichnerstaaten der Haager Konvention von 1961 mit einer Apostillenbeglaubigung versehen worden ist oder Vorlage einer durch die maßgeblichen Behörden im Land beglaubigten Urkunde (siehe Abschnitt Allgemeine Informationen).
Fotokopien der Reisepässe der Eltern
Wenn die Eltern verheiratet sind und es darüber keine Eintragung im Einwohnermelderegister des Staates Israel gibt, ist eine beglaubigte Heiratsurkunde der Eltern vorzulegen.
-
Ausstellung eines Reisepasses für einen gerade registrierten Minderjährigen
-
GovXParagraph3
Für die Ausstellung eines Reisepasses für einen Minderjährigen muss eines der israelischen Elternteile persönlich mit dem Kind bei dem diplomatischen/konsularischen Vertreter in der Vertretung erscheinen.
Bitte beachten Sie, dass Reisedokumente für Minderjährige nur in Anwesenheit eines Elternteils ausgestellt oder verlängert werden können. Die Verlängerung eines Passes für einen Minderjährigen auf dem Postweg ist nicht möglich.
Das Verfahren der Ausstellung eines Reisepasses für einen Minderjährigen ist folgendes:
-
-
-
-
-
-
-
-
-